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Der Elternbeirat

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Was sind die Aufgaben eines Kita-Elternbeirats?

Basierend auf der gesetzlichen Regelung (KiBiz §9 Abs. 4) hat ein Kita-Elternbeirat folgende Aufgaben:
 
Interessensvertretung für die Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.

Berücksichtigung besonderer Interessen von Kindern mit Behinderungen in der Einrichtung und deren Eltern in angemessener Form.
 
Präsenz und Erreichbarkeit für Träger und Leitung der Einrichtung, um rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung informiert werden zu können und insbesondere vor Entscheidungen über das pädagogische Konzept der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung und die Öffnungszeiten sowie die Aufnahmekriterien angehört werden zu können.

Meldung von Gestaltungshinweisen an Träger.

Mitbestimmung bei Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren , vor allem die Planung und Gestaltung von    Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung.

 
Sonstige Aufgaben des Elternbeirat in unserer Kita

 

·         Der Elternbeirat trifft sich mit dem Rat der Tageseinrichtung zu jedem Quartal.

·         Der Elternbeirat organisiert das  monatliche Elterncafé.

·         Hilft beim St.Martinsfest, bei der Knicklichtwanderung und beim Sommerfest

 

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für dieses Amt engagieren möchten.