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8. Oktober 2025: „Haus zu verschenken?“

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– Vom Sinn und Unsinn lebzeitiger Vermögensübertragungen

Vortrag von RA Dieter Trimborn von Landenberg

Schon zum dritten Mal durften wir Herrn RA Trimborn v. Landenberg bei der kfd St. Barbara begrüßen und bedanken uns herzlich für seine informativen und für alle verständlichen Ausführungen. Auch diesmal war das Thema vielen wichtig, sodass der Pfarrsaal wieder mit über 50 Personen gut gefüllt war.

Im Vortrag ging es um eine Entscheidung, die schon zu Lebzeiten große Auswirkungen auf das tägliche Leben haben kann: übertrage ich mein Haus – oder andere Immobilien – schon vor meinem Tod an meine Kinder oder andere dritte Personen? Oft liest man dazu, dass dies aus steuerlichen Gründen sinnvoll sei, aber auch, um sich z.B. mit zunehmendem Alter von eigenen Belastungen durch die Verwaltung oder Instandhaltung der Immobilie zu befreien.

Natürlich sind die Beweggründe für eine lebzeitige Übertragung von Immobilieneigentum daher immer individuell verschieden und erfordern eine eingehende Abklärung mit dem beurkundenden Notar/der Notarin und Aufnahme in den notariellen Vertrag. Ziel der Ausführungen von Herrn Trimborn v. Landenberg war daher in erster Linie, bei den Zuhörerinnen und Zuhörern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welche Konsequenzen eine lebzeitige Übertragung, vor allem einer noch selbst genutzten Immobilie, sowohl für ihn oder sie selbst als auch für den/die Beschenkte/n haben kann. So kann es für den/die Übertragende/n wichtig werden, ob nur ein Wohnrecht in der Immobilie, ein Wohnrecht mit Wertersatz bei Auszug oder ein weiter reichender Nießbrauch beurkundet wird. Für den/die Beschenkte/n macht es im späteren Erbfall ggf. einen großen Unterschied, ob eine vorweggenommene Erbfolge erfolgt ist oder eine reine Schenkung. Wichtig ist z.B. auch, Rückforderungsvorbehalte festzuhalten, falls es später zu Problemen mit dem/der Beschenkten kommt oder er oder sie vorverstirbt. Herr Trimborn v. Landenberg ging auch auf mögliche Regresse von Sozial- oder Pflegekassen beim/bei der Beschenkte/n ein, die sich wohl nur selten vermeiden lassen, wenn der/die Übertragende später mittellos wird.

Auch diesmal erhielt das Publikum zwischendurch und im Anschluss an den Vortrag viel Zeit, um zu seinen Fragen von dem erfahrenen Praktiker noch Ratschläge und Hinweise zu bekommen.

Anfragen zu Beratungen und zu einschlägigem Informationsmaterial können gerne unter info@ra-trimborn.de an Herrn Rechtsanwalt Trimborn v. Landenberg gerichtet werden.